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Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.18 gelten für uns strengere Auflagen beim Umgang mit Ihren Patientendaten.

Aus diesem Grund benötigen wir ab sofort, jedes Mal, eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, wenn Sie Dritte zur Abholung von Rezepten, Überweisungen u.ä. in unsere Praxis schicken. 

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